Online Fahrausweis für Teleskopstapler Gelände Teleskopstaplerschein mit EN 1459 EU Europa Zertifikat

hika 01 teleskopOnline dein Teleskopstaplerschein Teleladerschein Teleskopführerschein als Online Kurs für Ihren Merlo Manitou JCB Bobcat Cat Sennebogen Liebherr Magni Dieci Terex New Holland Sambron usw. Telescopic Handlers nach DGUV-G 308-009 DGUV Information 208-059 Vorschrift 68 & DGUV-V 70 usw.

Bediener von Teleskopladern richtig Teleskopstapler Stufe 1 Stufe 2a und 2b und evtl. Stufe 3 nach DIN EN 1459 Teile 1-5 und nicht nach DIN EN 474 Teil 3 Lader - Teleskopmaschinenschein - Teleskopstaplerschein Teleskopeschein - Teleladerschein usw. gem. DGUV Grundsatz 308-009 und DGUV-I 208-059 usw.

Sie arbeiten schon mit div. gelände Teleskoparmstapler nach EN 1459 (nicht Telelader nach EN 474) und Anschlagmittel (AM) und Lastaufnahmemittel (LAM) sowie Arbeitsbühnenbetrieb - dann einfach Online offline den Führerschein den Teleskopestaplerschein mit bis zu drei Pflicht Stufen 1 Starr 2A Rotor 2B Bühnen und EU Zertifikat dazu erwerben bei Vorkenntnisse.

Nicht nur in Bremen Berlin Duisburg Gummersbach Hamburg Hannover Köln Regensburg Rostock München Nürnberg Wesel.

als online offlne selberlernen Lehrgang 24/7 mit Vor- Kenntnisse dazu - Anfänger nur mit Praxisteil dazu erlaubt -

- siehe hier die INFO PDF Datei dazu -

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Anfragen dazu per E-Mail mit Ihren Namen Adresse usw. an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

oder per Telefon Mon.-Don. von 11 Uhr bis max. 16:30 unter: 0175/1509375

Mit Gruß Ihr Verifizierter Europäischer Trainer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 usw.

Sie arbeiten schon gewerblich* mit den Geräten,
haben aber keine Zeit für eine Schulung, die 2 - 4 Tage dauern soll?


(für die Teleskopstapler Stufe 1 starr 2 Tage oder 2a rotor und 2b Arbeitsbühnen je 1 Tag extra - also bis zu 4 Tage
gem. DGUV-G 308-009 usw.) Fahrerlaubniss Führerschein für die Telestapler und nicht umgangsprachlich Teleskoplader (das wäre Radlader mit Teleskoparm) also Erdbaumaschinschenschein nach DGUV-G 301-005 usw. -

Teleskoplader sind geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite durch einen teleskopierbaren Mast. Eine grundsätzliche Unterscheidung erfolgt nach starrem oder drehbarem Oberwagen.

Teleskoplader (richtig Teleskopstapler) Telehandler oder auch nach der Baugeräteliste, Teleskoparmstapler EN 1459 sind geländegängige Stapler mit veränderlicher Reichweite durch einen teleskopierbaren Mast. Eine grundsätzliche Unterscheidung erfolgt nach starrem oder drehbarem Oberwagen. Teleskoplader werden als Umschlaggerät, Baumaschine und in der Landwirtschaft, etwa zum Stapeln und Transportieren von großformatigen Futter- und Wertballen eingesetzt. Sie sind als Ausrüstungsträger konzipiert und können durch verschiedene Anbaugeräte unterschiedliche Aufgaben erledigen, etwa als Hubarbeitsbühne richtig Mankorb, mit Schaufel als Lader oder mit Winde als Kran usw.

Nach ihrer Bauart unterscheidet man zwischen Starrrahmenmaschinen, Semistarrrahmenmaschinen (der Fahrzeugrahmen lässt sich auf der Vorderachse hydraulisch seitlich schwenken und neigen) und Rotormaschinen (mit einem unbegrenzt drehbaren Oberwagen).

Verwandte Bauformen

Reach-Stacker sind ebenfalls mit schräg aufrichtbarem Teleskoparm ausgestattet, jedoch auf das Handeln von Containern (20-, 40-, 45-Fuß) durch Greifen an den Eckaufnahmen von oben oder aber auch von Wechselbrücken durch Untergreifen von oben spezialisiert. Zumindest Liebherr baut seit 2011 eine Type (LRS645) mit kreisbogenförmigem Teleskoparm, zusammengeschoben einen 50°-Kreisringsektor bildend. Sein spezieller Vorteil ist das Erreichen eines Containers in der 2. Reihe vor einem gleich hoch in der 1. Reihe aufgestapelten und das leichtere Hinunterreichen von einem hohen Pier auf ein tiefes Schiffsdeck.

Lader mit Vertikalmast werden als Mastlader bezeichnet, auch wenn dieser Mast teleskopierbar ist, sind diese nach der EN 474 Teil 3 als Baumaschine eingetragen. -

Teleskopstapler geländegängig nach der DIN EN 1459 (Telehandlers Terrain):

Der Teleskopstapler ist eine multifunktional einsetzbare Maschine, sozusagen das Schweizer Taschenmesser unter den mobilen Arbeitsmitteln. Die Grundmaschine – bestehend aus Fahrgestell, festem oder drehbarem Oberwagen und Teleskopausleger – übernimmt in Kombination mit diversen Anbaugeräten schnell die Funktion eines Staplers, einer Hubarbeitsbühne, eines Krans oder eines Radladers. Aufgrund dieser flexiblen Einsatzmöglichkeiten erfreut sich der Teleskopstapler sowohl in der Industrie als auch im Bauwesen oder in der Land- und Forstwirtschaft großer Beliebtheit. Gleichwohl ist zu beachten, dass die vielfältigen Einsatzarten des Teleskopstaplers gemeinsam mit den jeweiligen Besonderheiten des Arbeitsumfelds ein breites Gefahrenpotential mit sich bringen. Haupt Unfall Geschehen sind: Kippunfälle, z.B. verursacht durch unzureichende Abstützung oder Einsatz in zu starkem Gefälle, Anfahr-/Kollisionsunfälle, z.B. verursacht durch unzureichende Sicht des Fahrers oder unzureichend abgesperrte Gefahrenbereiche, Absturzunfälle, z.B. verursacht durch Verwendung nicht kompatibler Anbaubühnen nach FEM 4.006 und TRBS 2121 Teil 4 oder Nichtbenutzung von der PSA gegen Absturz oder sogar ohne Schulungsnachweis darüber.

DGUV Vorgaben dazu sind:
Vorschrift 68 und 70, DGUV Information 208-059 und DGUV Grundsatz 308-009 gültig seit April 2016
ohne Übergangszeit also zu sofort umzusetzen lt. BG Fachbereich der BGHW dazu
für Stufe 1 starr Geräte mit Zinke, Schaufel usw. normal mind. über 20 UE a 45 min.
Stufe 2a Kranbetrieb mit Winde Vorschrift 54 und 55 usw. mind. 10 UE a 45 min.extra
Stufe 2b Arbeitskorb Mann Korb Bühnenbetrieb nach der TRBS 2121 Teil 4 und / oder
nach der EN 280 die Überwachung Bedienung aus dem Korb usw. mind. 10 UE a 45 min. extra

Mann muss immer erst die Stufe 1 haben sonst geht keine Stufe 2a drehbar roto - 2b Mankorb nur 95,- Aufpreis bei Stufe 1 starr

und nicht falsch wie das z.B. Merlo selber macht - ohne Pflicht Stufe 1 sondern gleich Stufe 2a und 2b - plus noch mit Schreibfehlern auf dem Teilnehmer Zertifikat und auch im Telehandler Operator Certificate (Plastik Karte und nicht EU Zertifiziert) - mit Phantasie Nummer - siehe auch die DGUV Information 208-059 usw. dazu -

International nach der EU Kombinationsmaschinenrichtlinie Einstufung als Stapler Kran oder Bühne je nach Land in der EU usw. -

inkl. EU Europa Zertifikat - EU Europe license telehandler rough terrain

nach der ISO OSHA 29 CFR 1910.178 Rough Terrain Telehandler for Level 1 der ISO OSHA 9926-1:1990-12 Cranes training of drivers for Level 2a der BS ISO 18878:2004/2013 for Level 2b man basket usw.

Gruppengröße nach der ISO max. 8 Personen nachdem deutschen Vorgaben max. 12 Pers. und gem. der TRBS 1116 der TRBS 2111 usw. nur noch ein Jahr gültig, wenn kein qualifizierter Ausbilder Sie jährlich Weiterbildet zum Thema der Gelände Teleskopstapler nach DIN EN 1459 und nicht Telekoplader nach der DIN EN 474 Teil 3 -

Alle drei Stufen bei uns online gebucht inkl. EU Europa Zertifikat dazu -

- Keine reine online Schulung für Personen ohne Nachweis der praktischen Vorkenntnisse dazu -

für gelernte Straßenwärter Straßenbauer und Garten- Landschaftsbauer reicht der Gesellenbrief als Vorkenntnisse Nachweise aus - als PDF Datei zusenden -

* (Muster) Bescheinigung vom Arbeitgeber:

Hiermit bescheinigen wir Herrn/Frau ……… geboren am ……… in ... ... ... das Er/Sie über gute Fachliche Kenntnisse und gute praktischen Fähigkeiten im Umgang mit z.B. Teleskopstapler starr und drehbar roto und Hilfswerkzeuge wie Arbeitsbühne Krane mit Winde usw. verfügt und diese dem Unternehmen durch langjährige Unfallfreie Tätigkeit nachgewiesen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Datum Geschäftsführung

Weitere Infos zur Pflicht Schulung gem. der Deutschen Vorgaben von der BGHM

- Kurz Info Broschüre für die Telestapler als PDF

wobei die BGHM in ihrer Info Arbeitsschutz Kompakt 108 „Arbeiten mit Teleskopstaplern“ Diesen falschen Hinweis drin hat: Die Verwendung nicht-integrierter Arbeitsbühnen (auf Gabelzinken montiert) ist unzulässig. Da sagt die TRBS 2121 und die dazugehörige FEM 4.006 aber ganz was anderes dazu. -

Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern nach der EN 1459 Teile 1 bis 5 -

- PDF INFO ZUM PFLICHT DGUV GRUNDSATZ 308-009 UND DGUV INFO 208-059 STAND MAI 2022 -

Preis beim Selberlernen für ab 165,- Euro je nach Modul (starr Stufe 1 zu erst Pflicht) bis 330,- Euro -

Anfragen nur per E-Mail mit Ihren Namen und Adresse an uns

Achtung:

Vorsicht vor Anbietern wie Bema Systemlift IPAF Partner usw. die ihnen erzählen das wenn man am Teleskopstapler nach der DIN EN 1459 eine Arbeitsbühne / Mann Korb dran macht - angeblich einen Hubarbeitsbühnenführerschein braucht, da bitte mal selber den Grundsatz 308-008 Grundsatz 308-009 und die DGUV-I 208-019 (alte BGI 720 von 2011 besser erklärt) lesen, hat mit einer Hubarbeitsbühne nach der DIN EN 280 Gruppe B überhaupt nichts zu tun, da nicht Fahrbar aus dem Korb. Ist ja auch kein Zwitter Gerät wie von Meiss der Boomlader oder der Hermann Paus der Teleskopradlader oder der MaxTruck 2T usw. und ein Kranschein braucht man nicht dafür sondern die Stufe 2a gem. Grundsatz erst Stufe 1 starr dann erst 2a drehbar oder 2b machbar.

MCWP Mastkletterbühnen und TPI Telehandler-Arbeitsbühnen-Integriert laut IPAF Dummköpfe braucht man angeblich einen Arbeitsbühnenschein - absoluter Quatsch - siehe: DGUV-R DGUV-I und DGUV-G sowie EN 280 dazu.

Und sonst bei Fragen dazu - bitte anrufen ab 11 Uhr - danke erstmal -

Mit Gruß Ihr Verifizierter Europäischer Trainer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 usw.

PDF zum Thema hier als Download

- INFO PDF wo steht was

- Broschüre Teleskopstapler

- internationalen Staplerschein

 

196,35 € (165,00 € ohne MwSt.) pro Stück Teleskopstaplerschein nur Stufe 1 starr mit Zinke Schaufel usw. nach DGUV-I 208-059
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309,40 € (260,00 € ohne MwSt.) pro Stück Teleskopstapler starr Stufe 1 + Stufe 2b Arbeitsbühne Bühnenbetrieb nach DGUV-I 208-059
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392,70 € (330,00 € ohne MwSt.) pro Stück Teleskopstapler alle Stufen starr Stufe 1 drehbar roto Stufe 2a Bühne Mannkorb Stufe 2b
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91,63 € (77,00 € ohne MwSt.) pro Stück Teleskopstaplerschein regelmäßige Pflichtweiterbildung
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