Online dein Befähigungsnachweis befähigte Person als Spielplatzprüfer

UVV Spielplatzprüfer

 

deine Qualifizierung zum Spielplatzprüfer nach der DIN EN 79161 sowie der Sachkunde Nachweis zur Wartung Inspektion von Spielplätzen und der Spielplatzprüfung nach der DIN EN 1176 usw als online Kurs -

Unser Kurs ist höher Zertifiziert als das FLL/ BSFH-zertifizierter qualifizierter Spielplatzprüfer Seminar, da bei uns im Hause mit EU Europa Zertifikat auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 usw. - Also auch in ganz EU Europa gültig, und in allen Ländern die diese Norm/en auch umsetzten wie z.B. USA, Kanada, Groß Britannien, Australien, Japan usw.

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Spielplatzbetreiber müssen nicht nur laut dem Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist - sondern auch auf Grundlage der EU Europa Norm/en.

Somit ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach der DIN EN unerlässlich. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen. Überprüfung der Erstabnahme von Spielplätzen und Spielplatzgeräten in Schulen, Kindergärten sowie in öffentlichen Anlagen auch die jährlichen und vierteljährlichen usw. Inspektionen nach der DIN EN 1176 usw. sind Pflicht -

siehe hierzu auch die DGUV Vorschrift 81 Vorschrift 82 DGUV Regel 102-601 Regel 102-602 DGUV-I 202-005 Information 202-018 DGUV-I 202-022 Informationen 202-023 DGUV Information 202-072 usw. dazu -

Zulassungsvoraussetzungen:
An der Schulung darf teilnehmen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Spielplatzgeräte bezogene Berufserfahrung nachweisen kann.

Inhalte der Prüfung:
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Themenbereiche:

1. Allgemeiner technischer Themenbereich/ rechtliche Grundlagen nach DIN EN 1176-1
2. Gerätespezifischer Themenbereich nach DIN EN 1176-2 bis -6
3. Wartungsspezifischer Themenbereich/ Spielplatzmanagement nach DIN EN 1176-7
4. Spielplatzplanung nach DIN EN 18034

Gültigkeit des Zertifikats:
Das Zertifikat hat gemäß der DIN EN 79161-2 eine gültigkeitsdauer von 3 Jahren, also wie beim normalen UVV-Prüfer auch - der als Befähigte Person nach der TRBS 1201/1203 und VDI 4068 UVV-Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durchführt. Danach muss ein Auffrischungskurs ohne erneute Prüfung zur Gültigkeitsverlängerung absolviert werden.

Prüfung nach der DIN EN 1176 für Spielplätze:
· Geprüfte Sicherheit von Spielplätzen und Spielgeräten · Reduzierung des Haftungsrisikos durch Gewährleistung der Sicherheit. Werden an den Spielgeräten Mängel festgestellt, häufig hervorgerufen durch Witterungseinflüsse oder auch Korrosion, Vandalismus und Abnutzung, bergen sie ein hohes Verletzungsrisiko. Im Falle eines Unfalls ist der Spielplatzbetreiber in der Haftung. Er ist dann in der Pflicht nachzuweisen, dass er alles Notwendige getan hat, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Spielplatzkontrolle Wer baut, der haftet - und wer Betreibt, der haftet -
Kinder sollen spielen, möglichst Abenteuer erleben, bei denen sie sich erfahren und entwickeln können. Unterschiedlichste Spielplätze helfen dabei. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Eine Verpflichtung zur Kontrolle und Wartung der Spielplätze wird für alle Betreiber von Spielplätzen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit dem § 823 Abs. 1 begründet. Im zweiten Absatz heißt es außerdem, dass derjenige haftet, der gegen ein Schutzgesetz verstößt. Damit ist die Haftung für Spielplatzgeräte durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) als Schutzgesetz auf den Hersteller bzw. Importeur gemeint.

Weil „sicheres Spielen“ ein so hohes Gut ist, sollten der gesamte Spielplatz als auch die einzelnen Spielgeräte einem ganzen Set verschiedener Prüfungen unterzogen werden: Neben der Erstprüfung nach dem Aufbau des Spielplatzes zählen Sichtkontrollen (täglich/wöchentlich – je nach Beanspruchung) und Funktionskontrollen (alle 1-3 Monate) zu diesen Prüfungen. Für sie ist der Betreiber zuständig. Für die Spielplatzprüfung in Form der jährlichen Hauptuntersuchung braucht es jedoch die fachmännische Kompetenz wie die von Zertifizrten Spielplatzprüfern. Bei der Hauptuntersuchung geht es vor allem um Stabilität und Standfestigkeit. Zusätzlich werden diie vom Spielplatzbetreiber durchgeführte Reparatur- und Umbaumaßnahmen in Augenschein genommen und bewerten diese. Denn die meisten Unfälle auf Spielplätzen entstehen durch nicht erkannte Mängel an den Geräten und durch ungeeigneten Spielplatzboden usw.

Welche Spielgeräte müssen Sie bei der Spielgeräteprüfung nach DIN EN 1176 prüfen?

Innen und draußen müssen sämtliche Spielgeräte und Spielplätze geprüft werden.
Kletterwand, Krabbeltunnel, Rutschen, Ggf. Sandkasten inkl. evtl. Tausch des Sandes, Sprossenwände, Wipp Tiere und andere Wippen, Innenspielgeräte im Eigenbau (erhöhte Spielebenen, Spielpodeste, Spielecken, Kletterelemente) usw.

Wo müssen Sie Spielplätze und Spielgeräte nach DIN EN 1176 prüfen?

Im Kindergarten, in der Kindertagesstätte, in Schulen, im Ladengeschäft, in der Arztpraxis, im Büro, auf Außenanlagen von Betrieben etc. müssen sämtliche Spielgeräte und Spielplätze geprüft werden. Also auch Indoorspielplätze - Außenspielplätze/Innenspielplätze und Spielgeräte im Betrieb / in einer Einrichtung

Wie und wie oft müssen Sie Spielgeräte und Spielplätze prüfen?

Damit Sie die Verkehrssicherungspflicht als Betreiber erfüllen, müssen Sie Kontrollen durchführen. Sicht- und Funktionskontrollen, damit Sie offensichtliche Gefahrenquellen erkennen, zum Beispiel als Folge von Benutzen oder von Vandalismus: täglich oder wöchentlich je nach Benutzung. Detaillierte Sicht- und Funktionskontrollen zum Überprüfen der Betriebssicherheit und Standfestigkeit: alle 1 bis 3 Monate. Hauptinspektion, um den allgemeinen betriebssicheren Zustand der gesamten Anlage festzustellen. Dabei wird auch die Baustruktur geprüft, zum Beispiel durch Freilegen von Teilen: mindestens einmal jährlich usw.

Was heißt die DIN EN 1176?
Die DIN EN 1176 ist eine europäische Spielgeräte- und Spielplatznorm. Sie legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden fest. Nach der DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen:

a) Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich)
dienen dem Erkennen offensichtlicher Gefahrenquellen und erfolgen durch geschulte Mitarbeiter. Je nach Beanspruchung sollte einmal wöchentlich oder vielleicht sogar täglich eine visuelle Routine-Inspektion durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, offensichtliche Beschädigungen und Gefahrenquellen zu erkennen. Besonders zu achten ist auf Sauberkeit, einwandfreie Beschaffenheit von Geräten und Umgebung, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßigen Verschleiß von beweglichen Teilen sowie auf die bauliche Stabilität der Geräte.

b) Operative Inspektion (alle ein bis drei Monate)
durch sachkundiges Personal, das die Geräte auf Verschleiß und Stabilität prüft und Wartungsarbeiten durchführt. Eine operative Inspektion ist alle ein bis drei Monate fällig: Für den genauen Prüfrhythmus bei Geräten sind die Angaben von Herstellern/Vertreibern zu beachten. Vorgesehen ist eine detaillierte Inspektion von Betrieb, Verschleiß und Stabilität.

c) Jährliche Hauptinspektion
Einmal im Jahr durch eine Hauptinspektion. Diese ist von einem qualifizierten Spielplatzplatzprüfer nach der DIN 79161 durchzuführen, um Haftungs- und Schadenersatzansprüche weitestgehend ausschließen zu können. Dabei wird festgestellt ob Geräte und Anlagen noch betriebssicher sind, und sicher weiter betrieben werden können. Im Fokus: Sind Schäden durch Wind und Wetter erkennbar? Hat sich die Sicherheit durch Verschleiß oder Reparaturen verändert? Haben zusätzlich eingebaute oder ersetzte Teile die Sicherheit negativ verändert?

Termine für die teil Praktische Prüfung dazu:

(siehe auch bei OBN Befähigte Person zur UVV- Prüfung)

am 04.03. / 06.05. / 01.07. / 02.09. / 04.11.2023 od. nach Termin dazu -

Termine für die Prüfung 2024 - am 01.03./03.05./02.07./06.09./08.11.2024

Kosten:

als Steuerfreie Schulungsdienstleistung ein Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
schon seit 2008 bei uns im Hause als einer der ersten hier in Deutschland -

Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger haben wir eine dauerhafte Zulassung nicht nur für Online Erstausbildung, Fortbildung oder die Pflicht Auffrischung Lehrgänge nach DGUV TRBS usw. erhalten. - Selbstverständlich ist der Lehrgang bundesweit staatlich anerkannt worden durch die Bezirksregierung Arnsberg -

Was sind die Unterschiede zwischen befähigten Personen, Sachkundigen, Sachverständigen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)?. KomNet Dialog 26096 https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/26096

Vorsicht also vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell dazu anerkannt dieses Zertifikat darüber auszustellen - und ohne ISO/IEC Zertifikat gilt es nur im Ausnahmefall in Europa wie eine Absprache mit der SUVA oder so - Zudem müssen Gewerbliche Schulungs- Nachweise regelmäßig Aufgefrischt werden -

(siehe: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 / TRBS 2111 usw. dazu)

Ihr Sachkundenachweis verlängert sich damit je nach Thema von 1 bis zu 6 Jahre gem. den aktuellen Vorgaben.

Und sonst bei Fragen dazu bitte anrufen ab 11 Uhr - danke -

- Vorsicht vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell anerkannt dazu dieses Zertifikat auszustellen -

1.800,00 € pro Stück zertifizierter Spielplatzprüfer befähigte Person
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