Schulungszertifikat zum Sicherheitsbeauftragten SiBa für nur ab 299,- Euro Endpreis
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als online Kurs statt 2 Tage und mehr Präsenzunterricht - amtlich anerkannt und EU zertifiziert durch unser VET Trainer Zertifikat usw. dazu
Sicherheitsbeauftragten SiBe/SiBa gem. §22 SGB VII Sozialgesetzbuch VII Richtlinie 2009/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindest- vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit und gem. der OHSAS und den Arbeitsschutzgesetz §§ 12 und 15 sowie der BetrSichV §§ 3 und 9 und der BGV A1 §§ 4 und 15 ASiG usw.
als online offlne selberlernen Lehrgang 24/7 mit Vor- Kenntnisse dazu - Anfänger nur mit Praxisteil dazu erlaubt -
- siehe hier die INFO PDF Datei dazu -
Anfragen dazu per E-Mail mit Ihren Namen Adresse usw. an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
oder per Telefon Mon.-Don. von 11 Uhr bis max. 16:30 unter: 0175/1509375
Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -
Der Arbeitgeber hat die Qualifikation der Beschäftigten, die mit Betriebsmitteln arbeiten sollen, eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der TRBS 1000 TRBS 1111 TRBS 1116 TRBS 2111 sowie in der Regel 100-001 und Vorschrift 1 usw. festzulegen.
Dauer ca. 20 Stunden wie von der BG gefordert - inkl. Wissenstest dazu - für Basis Kurs Seminar -
Plus SiBe Aufbaukurs für z.B. für die Krane Flurförderzeuge Lager Regale Radlader Teleskopmaschinen Bagger PSAgA und mehr -
Besuchen auch Sie unseren staatlich annerkannten Lehrgang zum Beauftragten Betriebsbeauftragten für Arbeitssicherheit, sprich Sicherheitsbeauftragten.
Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -
Siehe hierzu die DGUV Information 211-021 bisher GUV-I 8503 Der Sicherheitsbeauftragte und die DGUV Information 211-011 bisher BGI 587 Arbeitsschutz will gelernt sein.
Themen unserer Schulungen sind u. a.
- Brand & Unfall
- Erste Hilfe
- Leitern & Tritte
- Sicherheit auf dem Bau wie PSA gegen Absturz
- das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung
- Höhenarbeiten
- Gefahrstoffe
- Fremdfirmen wie Zeitarbeit
- Verkehrswege
- Atemschutz
- Schilderkunde
- Gabelstapler
- Krane
- Anschlagen von Lasten
- usw.
Fahrer- und Unternehmerpflichten wie
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Beauftragungen
- Innerbetriebliche Regelungen
- Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen siehe z.B. die BGI 865
- Fremde Maschinen wie Stapler Bagger Krane usw.
- Arbeitskorb bzw. Arbeitsbühne am Gabelstapler keine CE usw.
- UVV-Prüfungen Prüfmittelbeauftragte usw.
Besprechung von Unfällen und deren Verhinderung wie
- Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstände
- Verlassen des Geräts
- Statistiken über Unfälle (Unfallschwerpunkte)
- usw.
(siehe auch hier Info PDF der BG) bzw. hier zum Nachlesen der Link der BGHM
oder von der BG Bau https://www.youtube.com/watch?v=S3zxc5yvze4
Achtung ! Eine Auffrischung der Schulung dazu ist alle 3 Jahre Pflicht.
(nach dem ArbSchG / der BetrSichV / ArbmittV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 der TRBS 2111 usw.)
Mehr zum Thema ASIS in Deutschland unter https://www.arbeitsschutzfilm.de/mediathek/browse.html
Test Termine: Nach dem selberlernen Selbststudium der PDF usw. Unterlagen nur nach Absprache dazu,
in der Woche ab 9 Uhr oder ab 14 Uhr oder auch machbar samstags ab 9 Uhr - Dauer ab 2 Std. und mehr -
Kosten:
als Steuerfreie Schulungsdienstleistung ein Anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw.
schon seit 2008 bei uns im Hause als einer der ersten hier in Deutschland -
Zudem bieten wir auch:
Geprüfter Baumaschinenführer Bagger Lader Dumper usw. nach der EN 474 EN 500 usw. Fachrichtung Erdbau Straßenbau und Tiefbau - sowie auch möglich Geprüfter Teleskopmaschinenführer für geländegängige Teleskopstapler bzw. Teleskoplader nach der EN 1459 usw. in der Bauindustrie wie auch der geprüfter HAB/FHAB Hubarbeitsbühnenbediener und auch der Industrie Staplerführer Flurförderzeugeführer - oder auch der Geprüfter Kranführer und Anschläger für Hallenkrane Deckenkrane richtig Brücken und Portalkrane in der Produktion ebenso für die Mobilkrane usw. wie LDK Ladekranführer FKF Fahrzeugkranführer oder auch die Baukrane TDK oben Dreher unten Dreher Turmdrehkranführer usw. nach DGUV Vorgaben und auf Grundlage der ISO/IEC 17024 usw. als erster deutscher Anbieter EU Europa Weit anerkannte Lehrgänge zum Thema - sogar höherwertiger Zertifiziert als nur IHK geprüft oder Inhaltlicher Murks wie von der ZumBau TÜV Dekra Liebherr Sennebogen Böcker Klaas Krane usw. Akademie total falsches Zeug -
Ein anerkannter Lehrgang gem. § 4 Nr. 21 a bb) usw. schon seit 2008 -
Als staatlich anerkannter Lehrgangsträger haben wir eine dauerhafte Zulassung nicht nur für Online Erstausbildung, Fortbildung oder die Pflicht Auffrischung Lehrgänge nach DGUV TRBS usw. erhalten. - Selbstverständlich ist der Lehrgang bundesweit staatlich anerkannt worden durch die Bezirksregierung Arnsberg -
Vorsicht also vor Anbietern mit MwSt. Ausweis in der Rechnung - die sind nicht offiziell dazu anerkannt dieses Zertifikat darüber auszustellen - und ohne ISO/IEC Zertifikat gilt es nur im Ausnahmefall in Europa wie eine Absprache mit der SUVA oder so - Zudem müssen Gewerbliche Schulungs- Nachweise regelmäßig Aufgefrischt werden -
(siehe: ArbSchG / BetrSichV / DGUV-V1 / DGUV-R 100-001 / TRBS 1116 / TRBS 2111 usw. dazu)
Ihr Sachkundenachweis verlängert sich damit je nach Thema von 1 bis zu 6 Jahre gem. den aktuellen Vorgaben.
Nach der neuen der TRBS 1116 von November 2022 sind die Staplerscheine Baggerscheine Laderscheine Kranscheine Hubarbeitsbühnenscheine und Teleskopmaschinenscheine nur noch 1 Jahr gültig in Deutschland - ebenso die schriftliche Beauftragung dazu -
Siehe dazu z.B. unter Punkt 2 und 3 für die jährliche Fachbezogene Fortbildung als Nachschulung und unter Punkt 4 das sogar eine Lernerfolgskontrolle erfolgen muss, und dass dies nur noch ein Ausbilder zum Gerät bzw. ein besonders geschulter Trainer dazu machen darf mit auch eigener Fortbildung zum Arbeitsmittel sprich Thema. Auch ist die Dauer jetzt genauer Festgelegt worden, so dass man je Arbeitsmittel mind. 1 UE a 45 Min. abzuhalten hat (Punkt 3.5) und das dies jetzt auch rein online geht (Punkt 4.3 und 2.2) usw.
Also muss jetzt für die Folgenden Arbeitsmittel nicht nur für deren Betriebliche- Verwendung eine schriftliche Beauftragung nach § 12 Absatz 3 BetrSichV durchgeführt werden (Stufe 3 der Grundausbildung nach den DGUV Grundsätzen) sondern auch eine jährliche Qualifizierung- Maßnahme als Weiterbildung nur durch einen Experten dazu durchgeführt werden.
Dies gilt für folgende Betriebsmittel oder auch Arbeitsmittel: Flurförderzeuge mit Fahrersitz und mit Fahrerstand, Flurförderzeuge die durch Mitgänger geführt werden, Teleskopstapler, Hubarbeitsbühnen, alle Bauarten der Krane, für die Baumaschinen wie Bagger und Lader, und sogar Anlagen und Arbeitsmittel, wenn während der Instandhaltung die für den Normalbetrieb getroffenen Schutzmaßnahmen ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt werden, wie zum Beispiel bei Personenschutzsystemen beim Einsatz von HRG FFZ Hochregalgeräte Flurförderzeuge in Schmalgängen usw. -
dies gilt für alle Schulungsnachweise für Stapler Bagger Radlader Krane usw. egal wann und wo gemacht worden ist - seit der TRBS 1116 gilt nichts ist mehr Lebenslang gültig -
Lese Tipp: ab Punkt 3.4 und besonders wer darf, dass nur noch machen Punkt 4.4 der TRBS 1116 -
- also eine Fachbezogene Weiterbildung muss nun einmal Jährlich gemacht werden durch eine qualifizierte Person dazu -
Und sonst bei Fragen dazu - in der Woche - bitte anrufen ab 11 Uhr - danke -
Erstausbildung Basis Seminar SiBa ab 299,- Euro plus evtl. Unterlagen dazu
PDF zum Thema hier als Download
- Broschüre Sicherheitsbeauftragter