- schnell und einfach online zum Schulungsnachweis, binnen 3 Tage möglich - mit nur kleinen Wissenstest (nicht Prüfung), ob Sie es auch gelesen und verstanden haben. Alles in Deutscher Sprache wie vom EQR und DQR gefordert wird -
Hubarbeitsbühnen Nachweis alle Bauarten gem. BGHW / BGHM / BG RCI / BG Verkehr / BG Bau Vorgaben und den DGUV Grundsätzen Informationen Regeln und Vorschriften div. BG Fachbereiche Merkhefte Kontrollbücher usw. dazu - auch mit Verwendung der PSAgA möglich (extra Kurs) -
auf Wunsch inkl. der EU Europa und ISO Vorgaben als EU bzw. Weltweit gültiges Zertifikat seit 2004 -
siehe andere Artikel dazu -
ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen.
Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere andere Befähigunsnachweise ordern.
Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.
Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.
Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.
- Siehe auch Hinweise zur Schulung -
- Nur bei Nachweis der Vorkenntnisse rein online möglich,
für Anfänger bzw. Personen ohne VK Nachweis, siehe bei Termine mit Praxis -
Laut diversen TRBS und DGUV Vorgaben rein online möglich, wenn das Praktische zum Thema dargestellt wird.
Bauarten der Hubarbeitsbühnen nach der DIN EN 280 HAB Gruppe A & B gilt EU Europaweit.
Demnach wird unterschieden in: • Gruppe A Mobile Hubarbeitsbühnen, bei denen nach Angabe des Herstellers die vertikale Projektion des Flächenmittelpunktes der Arbeitsbühne (des Korbes) bei maximaler Chassis Neigung immer innerhalb der Kippkante liegt (z.B. Scherenbühne). Gruppe B• Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen (z.B. Teleskopsteiger). Außerdem werden sie noch in drei Typen eingeteilt: Typ-1-Fahren ist nur in Transportstellung zulässig. Typ-2-Fahren mit angehobener Plattform ist nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt (Sondergeräte). Typ-3-Fahren mit angehobener Plattform (Arbeitskorb) und Steuerung von oben ist möglich (gefährlich wegen Katapult Effekt)
Beispiele: Typ 1a z. B. Personenlift mit Abstützung, Typ 1b z. B. alle Anhängerarbeitsbühnen
und alle Lkw-Arbeitsbühnen nicht fahrbar im Betrieb. Typ 3a z. B. Hubroller, Scherenbühnen, Senkrecht Personen Lifte und Stempelmastbühne. Typ 3b z. B. alle selbst fahrende Gelenkbühnen, Gelenkteleskopbühnen und Teleskopbühnen auch Hubsteiger. Und ohne A Eintrag im Zertifikat kein Nachweis der Gruppe B möglich laut DGUV & TRBS Vorgaben.