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Industrie Kranschein Brücken- Portal- Decken- Schwenkarmkrane ohne Anschläger gem. BGHM Vorgaben

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220,00 € (220,00 € ohne MwSt.) pro Stück

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Kranschein Kranführerschein nur für Brückenkran Portalkran Deckenkran Hallenkran Schwenkarmkran ohne Anschläger Nachweis gem. der BGHM Vorgaben und DGUV Grundsatz Information Regel und Vorschrift 52/54

ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere andere Befähigunsnachweise ordern.

Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.

Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.

Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.

Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.

- Siehe auch Hinweise zur Schulung -

- Nur bei Nachweis der Vorkenntnisse rein online möglich,

für Anfänger bzw. Personen ohne VK Nachweis, siehe bei Termine mit Praxis -

  • Gesetzliche Pflicht: Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 52 dürfen nur geschulte, geprüfte und schriftlich beauftragte Personen Krane führen.
  • Inhalte: Die Ausbildung deckt Unfallverhütungsvorschriften, Kranbauarten, Anschlagmittel und Sondereinsätze  usw. ab nach DGUV-Grundsatz 309-003  und 309-009 Pflicht Kranbuch.
  • Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen 16 Jahre zu Ausbildungszwecken), körperliche/geistige Eignung (z.B. Sehtest) besser E-FÜS alte G25 und evt. E-ABS alte G41 Höhentauglichkeit.
  • Gültigkeit & Pflichten: Der Schein ist nicht mehr unbefristet gültig, gem. der TRBS 1116/2111 usw. ist eine jährliche Unterweisung / Qualifizierung nur noch durch einen Ausbilder Pflicht.
  • Kranarten: Grundausbildungen unterscheiden sich oft in Hallen-/Brückenkrane (flurgesteuert oder mit Kanzel) und LKW-Ladekrane, Mobilkrane Baukrane usw. 

Hinweis: Der Kranführer muss neben dem Zertifikat auch eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber vor Ort erhalten (Einzutragen im Fachausweis zum Beispiel). 

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