Kranschein Kranführerschein nur für Brückenkran Portalkran Deckenkran Hallenkran Schwenkarmkran ohne Anschläger Nachweis gem. der BGHM Vorgaben und DGUV Grundsatz Information Regel und Vorschrift 52/54
ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere andere Befähigunsnachweise ordern.
Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.
Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.
Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.
- Siehe auch Hinweise zur Schulung -
- Nur bei Nachweis der Vorkenntnisse rein online möglich,
für Anfänger bzw. Personen ohne VK Nachweis, siehe bei Termine mit Praxis -
- Gesetzliche Pflicht: Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV Vorschrift 52 dürfen nur geschulte, geprüfte und schriftlich beauftragte Personen Krane führen.
- Inhalte: Die Ausbildung deckt Unfallverhütungsvorschriften, Kranbauarten, Anschlagmittel und Sondereinsätze usw. ab nach DGUV-Grundsatz 309-003 und 309-009 Pflicht Kranbuch.
- Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre (Ausnahmen 16 Jahre zu Ausbildungszwecken), körperliche/geistige Eignung (z.B. Sehtest) besser E-FÜS alte G25 und evt. E-ABS alte G41 Höhentauglichkeit.
- Gültigkeit & Pflichten: Der Schein ist nicht mehr unbefristet gültig, gem. der TRBS 1116/2111 usw. ist eine jährliche Unterweisung / Qualifizierung nur noch durch einen Ausbilder Pflicht.
- Kranarten: Grundausbildungen unterscheiden sich oft in Hallen-/Brückenkrane (flurgesteuert oder mit Kanzel) und LKW-Ladekrane, Mobilkrane Baukrane usw.
Hinweis: Der Kranführer muss neben dem Zertifikat auch eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber vor Ort erhalten (Einzutragen im Fachausweis zum Beispiel).