Kombikurs Stufe 1 + 2a/2b, starr drehbar & Bühnenbetrieb
Teleskopmaschinenführerschein für geländegängige Teleskopstapler alle drei Stufen 1 2a und 2b in einen Maschinenführerschein nach dem DGUV-Grundsatz 308-009 und der EN 1459 Teile 1 bis 5 und der Vorschrift 70 Führerschein mind. der Klasse B bzw. L bis 20 km/h und über 20 km/h je nach Einsatzgewicht bis 7,49 Tonnen Klasse C1 und ab 7,5 Tonnen Klasse C - Ausnahme ist nur für Land- und Forstwirtschaft Erlaubt mind. die Klasse T also Kein C1 oder C nötig.
Teleskopstaplerschein alle Stufen starr Stufe 1 drehbar roto Stufe 2a Bühne Mannkorb Stufe 2b
nur Stufe 1 oder 2b usw. siehe andere Artikel -
ACHTUNG: Sie können den Onlinebefähigungsnachweis nur für 1 Bediener bestellen. Für diese Person können Sie aber gleichzeitig mehrere andere Befähigunsnachweise ordern.
Die Angaben zum Bediener geben Sie während des Bestellprozesses unter Schritt 3 ein.
Sobald wir die Zahlung erhalten haben, schicken wir Ihnen eine Bestätigung per E-Mail.
Die Dateien senden wir Ihnen dann auch per E-Mail zu.
Wenn Sie den Test ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen per PDF/Post zu. Wir schicken Ihnen den Onlinebefähigungsnachweis umgehend zu, wenn Sie ihn bestanden haben sollten beim reinen Online.
- Siehe auch Hinweise zur Schulung -
- Nur bei Nachweis der Vorkenntnisse rein online möglich,
für Anfänger bzw. Personen ohne VK Nachweis, siehe bei Termine mit Praxis -
Teleskopstapler unterliegen strengen Normen für Bau und Betrieb, primär der
DIN EN 1459 Teil 1 (starr) bzw. DIN EN 1459-3 (drehbar). Für den sicheren Betrieb sind die DGUV Grundsatz 308-009 (Ausbildung) und DGUV Information 208-059 (Umgang) maßgeblich. Fahrer/inen benötigen eine schriftliche Beauftragung, müssen mind. 18 Jahre alt sein und eine spezifische Zertifikats-Qualifikation nachweisen. Plus ein Refresh Training nur bei einen Ausbilder zum Thema nach der TRBS 1116 usw. regelmäßig besuchen.
Wichtige Normen und Vorschriften:
Bau & Sicherheit (DIN EN 1459 Teile 1-5): Regelt die Anforderungen an geländegängige Teleskopstapler (starr & drehbar), inklusive Lastdiagramme und Kippmomentbegrenzung (LLMI/LLMC). Betrieb & Fahrerausbildung nach DGUV 308-009 der sogenannte Teleskopstaplerschein ist zwingend für den gewerblichen Einsatz vorgeschrieben seit April 2016. Einsatzregeln siehe die DGUV-I 208-059 die Regelt den sicheren Betrieb zur Nutzung als Stapler, Kran oder Lader oder auch Arbeitsbühnenbetrieb. Arbeitsbühnen-Einsatz; Bei Nutzung als eine Art Hubarbeitsbühne gilt die DIN EN 280. Anbau-Arbeitsbühnen müssen fest verbunden sein, einfaches Aufstecken auf Gabeln ist nicht mehr zulässig seit 2019 durch die TRBS 2121 Teil 4 und nur noch im erschwerten Ausnahmezustand nach der FEM 4.006 usw. zulässig. Im Straßenverkehr: Führerschein Klasse L oder B (je nach Geschwindigkeit/Gewicht, oft auch C1 oder C und T nur in der Landwirtschaft). Die persönliche Eignung (z.B. E-FÜS und E-ABS alte G25 bzw. G41 Untersuchung) ist für Bediener nicht konkret vorgeschrieben. Siehe auch DGUV Grundsatz 350-001 bzw. neue DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen auf Grundlage der ArbMedVV von 2019 dazu - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -